Neue Rechtsform eGbR

Schon 5000 neue eGbRs: Wie sich die Spielregeln für Unternehmen und Kreditgeber durch die neue Rechtsform ändern

Rund 5000 Firmen haben sich bisher als neue eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) in das Gesellschaftsregister eingetragen. Was das fürs Forderungsmanagement und die Kreditwirtschaft bedeutet? Aryza-Expertin Regine Hilgers spricht im Interview über neue Pflichten, Transparenz und warum Unternehmen den aktuellen Kundenbestand auf Rechtsform-Wechsel überprüfen sollten. 

Seit dem 1. Januar 2024 treten aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verschiedene neue Regelungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Was sind die wichtigsten Änderungen? 

Regine Hilgers Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Einführung eines Gesellschaftsregisters, in das GbRs eingetragen werden können. Diese werden dann als „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (eGbR) bezeichnet. Die Eintragung einer GbR im Gesellschaftsregister ist nicht sofort verpflichtend für bestehende GbRs, aber notwendig, sobald Veränderungen im Grundbuch, wie beispielsweise Verfügungen über Immobilienrechte, notwendig werden. Außerdem muss eine GbR eingetragen sein, um als Gesellschafterin in anderen Registern, etwa dem Handelsregister, aufgeführt zu werden.

Hat die neue Regelung Auswirkungen auf das Forderungsmanagement? 

Regine Hilgers Mit der Anerkennung der Außen-GbR als eigenständiges Rechtssubjekt und der Einführung eines neuen Gesellschaftsregisters verbessert sich die Transparenz und Rechtsposition bei Forderungen gegen GbRs und erleichtert die Beurteilung und Durchsetzung von Forderungen. Zudem könnten die neuen Haftungsbeschränkungen das Risikomanagement in der Kreditvergabe und Forderungsbearbeitung beeinflussen.

D. h., Forderungsmanager profitieren von mehr Transparenz, müssen aber auch genauer hinsehen?

Regine Hilgers Genau, ich gehe davon aus, dass die neuen Haftungsbeschränkungen zu einer sorgfältigeren Risikobewertung führen. Kreditgeber sollten die spezifischen Haftungsstrukturen bei der Vergabe an Personengesellschaften berücksichtigen. Dies kann dazu führen, dass sie bei der Kreditvergabe an bestimmte Gesellschaftsformen vorsichtiger agieren müssen. Außerdem sollten Strategien zur Forderungsdurchsetzung angepasst werden, um die haftungsbeschränkten Gesellschaftsstrukturen zu berücksichtigen.  

Welche Prozesse müssen in der Praxis angepasst werden? 

Regine Hilgers Zur Anpassung der Prozesse in der Praxis sollten mehrere Schritte berücksichtigt werden: Bei der Kreditvergabe an Neukunden sollte bereits eine vertiefte Risikoanalyse hinsichtlich Gesellschaftsform und Haftungsbeschränkungen erfolgen. Stichwort Due Dilligence. Doch das reicht nicht aus. Auch bei Bestandskunden sollte eine regelmäßige Prüfung von Registernummern und Haftungsstrukturen erfolgen und die Stammdaten in der Forderungsmanagement Software gegebenenfalls angepasst werden.